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AutokaufLG Itzehoe: Gebrauchtwagenhändler bagatellisiert Unfallschaden beim Verkauf – Käufer darf den Kaufvertrag anfechten
| Bagatellisiert ein Gebrauchtwagenhändler einen Unfallschaden beim Verkauf eines Fahrzeugs, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, so das LG Itzehoe im Fall eines reparierten Totalschadens. |
Ein Gebrauchtwagenhändler hatte einen Unfallwagen mit wirtschaftlichem Totalschaden gekauft und ihn in Polen für umgerechnet 6.000 Euro reparieren lassen. Für 35.500 Euro erwarb ein Käufer dann das Fahrzeug. Im Kaufvertrag war notiert: „Rep. Schaden vorne links.“ Als es dem Käufer gestohlen wurde, griff der Teilkaskoversicherer auf den HIS-Eintrag zu und erstattete nur 28.000 Euro. Das LG Itzehoe gab dem Käufer recht, der den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und die Differenz von 7.500 Euro vom Händler verlangt hatte. Der schlichte Hinweis, das Fahrzeug habe einen reparierten Schaden vorne links gehabt, bagatellisierte den Totalschaden derart, dass der Händler der Aufklärungspflicht nicht nachgekommen war. Er kannte das Ausmaß des Schadens, er hatte ihn selbst reparieren lassen. Durch den Hinweis auf einen reparierten Schaden erweckte er den Eindruck, es habe nur ein kleiner Schaden am Fahrzeug vorgelegen. Vom Totalschaden konnte der Käufer in dem Fall nicht ausgehen – wobei dieser ein wesentliches, auch preisbildendes Merkmal ist, das maßgeblich die Kaufentscheidung zu beeinflussen vermag.
AUSGABE: ASR 3/2025, S. 3 · ID: 50308316