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UmsatzsteuerBMF-Schreiben: Wie Tankkartenumsätze umsatzsteuerlich zu behandeln sind
Abo-Inhalt 13.03.2025 5 Min. Lesedauer Von San Kim, Rechtsanwältin, und Rainald Vobbe, Steuerberater und Diplom-Finanzwirt, Flick Gocke Schaumburg
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Hinweis an Redaktion
| Unternehmen, die Tankkarten nutzen, u. a. Autohäuser, ziehen daraus vielfältige Vorteile. Sie profitieren von einer umfassenden Kostenkontrolle der Unternehmensflotte, einer automatisierten und unkomplizierteren Abrechnung und – last but not least – auch von günstigeren Konditionen. Allerdings stellt sich auch die Frage, wie die Tankvorgänge unter Einsatz solcher Karten umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen sind. ASR gibt die Antwort. |
Inhaltsverzeichnis
- Verschiedene Leistungsbeziehungen bei Tankkartenmodell
- EuGH-Urteil zum Tanken mit einer Tankkreditkarte
- EuGH: Keine Lieferkette zwischen den Beteiligten
- In welchen Fällen doch eine Lieferkette anzunehmen ist
- BMF berücksichtigt ausschließlich EuGH-Rechtsprechung
- Weiter Unklarheiten bei internationalen Sachverhalten
AUSGABE: ASR 4/2025, S. 10 · ID: 50347086
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