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NachhaltigkeitsberichtOmnibus-Paket der EU-Kommission: Wer jetzt noch einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss
Top-Beitrag Abo-Inhalt 13.03.2025 7 Min. Lesedauer Von Dr. Werner Koller, freiberuflicher Unternehmer und Dozent zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement
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| Die EU-Kommission hat am 26.02.2025 den Entwurf des ersten sog. Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Der Entwurf sieht weitreichende Anpassungen der regulatorischen Anforderungen vor, die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einhergehen. ASR stellt die Anpassungen vor und erläutert, was sie für Autohäuser bedeuten. |

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Bild: Canva
Inhaltsverzeichnis
- Omnibus-Initiative will Bürokratieaufwand verringern
- Anwenderkreis der CSRD soll eingeschränkt werden
- Berichtspflicht soll später kommen als geplant
- Anwenderkreis der Taxonomieverordnung ändert sich
- Berichtspflichten für KMU sollen minimiert werden
- EU möchte auch die Sorgfaltspflichten vereinfachen
- Weniger obligatorische ESRS-Datenpunkte für Unternehmen
- Änderungen bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte
- Handlungsempfehlungen für Autohäuser
AUSGABE: ASR 4/2025, S. 17 · ID: 50348882
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