§ 4 EStG
Typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 %
28.11.2024
2 Min. Lesedauer
Die Verjährung des Urlaubsanspruchs beginnt frühestens mit dem Ende der Elternzeit. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Baden-Württemberg und begründete dies damit, dass der Arbeitnehmer seinen vor und während der Elternzeit erworbenen Urlaub nach der Elternzeit auch nehmen können soll. Das BAG hat die Entscheidung mit Urteil vom 16.4.24 bestätigt (9 AZR 165/23).
Ausgabe: 12/2024, S. 42 · ID: 50252771