Jan. 2025
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VergütungMindestvergütung für Azubis – neue Werte für 2025
Leseprobe06.12.20241 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 1.1.2025. |
Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung
- im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 EUR,
- im zweiten Jahr 805 EUR,
- im dritten Jahr 921 EUR und
- im vierten Jahr 955 EUR.
AUSGABE: AStW 1/2025, S. 42 · ID: 50252772
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