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§ 33 EStGKosten eines Prozesses auf nachehelichen Unterhalt

Abo-Inhalt 06.12.2024 3 Min. Lesedauer
Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt.

Sachverhalt

Ausgabe: 12/2024, S. 35 · ID: 50252765

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