§ 4 EStG
Typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 %
28.11.2024
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Die Lieferung von kalter Nahwärme über ein Kaltwärmenetz ist nicht durch die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 begünstigt. |
Es ist die Frage gestellt worden, ob auch die Lieferung von Wärme aus einem Kaltwärmenetz (sog. kalte Nahwärme) temporär dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterfiele.
Ausgabe: 12/2024, S. 41 · ID: 50252770