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§ 12 UStGKeine Steuerermäßigung für die Lieferung kalter Nahwärme

Abo-Inhalt 06.12.2024 1 Min. Lesedauer
Die Lieferung von kalter Nahwärme über ein Kaltwärmenetz ist nicht durch die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 begünstigt.

Es ist die Frage gestellt worden, ob auch die Lieferung von Wärme aus einem Kaltwärmenetz (sog. kalte Nahwärme) temporär dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterfiele.

Ausgabe: 12/2024, S. 41 · ID: 50252770

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