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Besteuerung von Dividenden bei Finanzintermediären5 %-Grenze des Befreiungssystems gilt für jede Steuerart
Streitig war, ob eine nationale Regelung, die vorsieht, dass mehr als 5 % der Dividenden, die Finanzintermediäre als Muttergesellschaften von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften beziehen, besteuert werden, gegen das Unionsrecht verstößt. Zu prüfen war, ob dies ggf. auch dann gilt, wenn diese Besteuerung durch eine Steuer erfolgt, die keine Körperschaftsteuer ist, deren Bemessungsgrundlage aber diese Dividenden oder einen Teil davon umfasst. Mithin war zu prüfen: Darf ein Mitgliedstaat, der das Befreiungssystem der Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2011/96/EU) anwendet, Dividenden aus EU-Tochtergesellschaften bei Finanzintermediären über die zulässigen 5 % hinaus belasten – etwa indem er sie zusätzlich (teilweise) in die Bemessungsgrundlage einer anderen, nicht körperschaftsteuerlichen Abgabe einbezieht? Genau diese Frage hat der EuGH nun geklärt.  | 
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AUSGABE: AStW 10/2025, S. 717 · ID: 50533055
