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Okt. 2025

SplittingtarifAufforderungen zur Einspruchs-Rücknahme

Leseprobe15.09.202561 Min. Lesedauer

Seit Jahren herrscht Streit darüber, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung des Grundtarifs auf Alleinerziehende bestehen. BFH und BVerfG sahen schon in der Vergangenheit keine Verfassungswidrigkeit. Nun hat erneut der BFH klargestellt, dass Alleinerziehende nach dem Grundgesetz keinen Anspruch auf Besteuerung nach dem Splittingtarif haben.

Die Bearbeiter der Rechtsbehelfsstellen in den Finanzämtern wurden deshalb aufgefordert, ruhende Einspruchsverfahren zu dieser Thematik wieder aufzunehmen und abschließend zu bearbeiten. Will heißen: Betroffene Einspruchsführer werden zunächst eine Aufforderung zur Rücknahme ihres Einspruchs bekommen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen, dürfte zeitnah eine automatisierte Einspruchsentscheidung mit Hinweis auf das BFH-Urteil aus 2025 ergehen.

Praxistipp | Da kein weiteres Verfahren mehr zu dieser Thematik anhängig ist und aufgrund der Urteile aus der Vergangenheit auch nicht damit zu rechnen ist, dass Alleinerziehende in den Genuss des Splittingtarifs kommen, spricht nichts gegen die Rücknahme des Einspruchs.

Fundstelle
  • BFH 23.1.25, III R 33/24, iww.de/astw, Abruf-Nr. 248223

AUSGABE: AStW 10/2025, S. 739 · ID: 50533078

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