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BundestariftreuegesetzNeue Hürde für Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Abo-Inhalt15.09.202568 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
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Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dafür hat das Kabinett am 6.8.25 den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. AStW erläutert, welche Konsequenzen das geplante Gesetz für Unternehmen bei der Auftragsvergabe haben könnte und gibt Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Unternehmermandanten jetzt am besten beraten.  | 
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AUSGABE: AStW 10/2025, S. 757 · ID: 50533084
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