Juli 2025
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BetriebsprüfungPrüfungsanordnung: Nichtigkeitsfeststellung erfordert besonderes Feststellungsinteresse
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| Wenn der Steuerpflichtige die Nichtigkeit einer Prüfungsanordnung gerichtlich feststellen lassen will, erfordert dies ein besonderes Feststellungsinteresse nach § 41 Abs. 1 FGO. Der BFH hat nun entschieden, dass dieses fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt wurden, sodass im gerichtlichen Verfahren gegen diese Bescheide die Nichtigkeit zu klären ist. Dies gilt auch dann, wenn unterschiedliche Finanzbehörden die Bescheide erlassen haben (BFH 11.3.25, IX R 30/22, Abruf-Nr. 247759). |
Inhaltsverzeichnis
AUSGABE: BBP 7/2025, S. 178 · ID: 50404334
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