März 2024
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GOÄ 2024Abrechnungsempfehlungen für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz zum 01.01.2024 geändert
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| Für die Abrechnung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz gab es bereits seit dem 30.11.2022 Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK). Diese waren für die privaten Krankenversicherer (PKV) jedoch nicht bindend und haben zu Streitfällen im Rahmen der Kostenerstattung geführt. BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträger haben sich nun auf neue Abrechnungsempfehlungen geeinigt (bei der BÄK online unter iww.de/s10228), die jedoch mit einer Abwertung einzelner Leistungen verbunden sind. Die neuen Empfehlungen sind seit dem 01.01.2024 anzuwenden. |
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AUSGABE: CB 3/2024, S. 18 · ID: 49886201
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