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CBChefärzteBrief
März 2024

DatenschutzKopien der Patientenakte gibt es künftig gratis – gilt dies auch für kirchliche Krankenhäuser?

Abo-Inhalt29.01.202428 Min. LesedauerVon RA, FA für ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover

| Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Schutz von Patientendaten, kann jeder Patient Kopien aus der Patientenakte zukünftig einmal umsonst verlangen (EuGH, Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22; Urteilsbesprechung im CB 12/2023, Seite 6 f.). Nach Auffassung der EU-Richter hat damit der Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Vorrang vor der Vorschrift des § 630g Abs. 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nach der Patienten für Kopien aus der Patientenakte bezahlen müssen. Was aber gilt für kirchliche Krankenhäuser, wo grundsätzlich nicht die DSGVO, sondern kirchliches Datenschutzrecht gilt? |

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AUSGABE: CB 3/2024, S. 16 · ID: 49820802

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