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ArzthaftungWann, wie und worüber? – BGH-Urteil bestätigt die bisherige Rechtslage zur Patientenaufklärung
Abo-Inhalt31.01.2024178 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL. M. (Boston University), Möller und Partner, Düsseldorf
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| Arzthaftungsprozesse drehen sich häufig um den Zeitpunkt, die Form und den Inhalt der Patientenaufklärung (CB 07/2023, Seite 10 ff. und CB 08/2023, Seite 9 ff.). Auch mit der Einwilligung in die Behandlung (CB 09/2023, Seite 10 ff.) befassen sich die Gerichte oft. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die bisherige Rechtslage zu diesen Fragen bestätigt, wie sich an den Urteilsgründen sehr gut ablesen lässt. |
Inhaltsverzeichnis
- Patient rügt mangelhafte Aufklärung und unzureichende Einwilligung – BGH weist Haftungsklage ab, denn ...
 - ... der Patient wurde rechtzeitig aufgeklärt!
 - ... die Aufklärung umfasste auch Behandlungsalternativen und eine mögliche intraoperative Erweiterung!
 - ... die Einwilligung des Patienten beschränkte sich nicht auf eine bestimmte Methode!
 - Zusammenfassung: Das gilt für die Patientenaufklärung
 
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AUSGABE: CB 3/2024, S. 8 · ID: 49887474
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