März 2024
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ArzthaftungGericht gibt Arztseite Recht: Patientenaufklärung „im Großen und Ganzen“ genügt
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| In Arzthaftungsprozessen erheben Patienten häufig die Aufklärungsrüge und kritisieren das durchgeführte Aufklärungsgespräch oft gleich in mehrfacher Hinsicht: nicht umfangreich genug, zeitlich zu knapp vor dem Eingriff, formal fehlerhaft ... Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat nun beschlossen: Eine Aufklärung „im Großen und Ganzen“ genügt (Beschluss vom 10.11.2023, Az. 4 U 906/23). Der Beschluss stärkt die Rechte der Arztseite und liefert wichtige Erkenntnisse zum Umfang des Aufklärungsgesprächs. |
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AUSGABE: CB 3/2024, S. 10 · ID: 49913175
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