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CBChefärzteBrief
März 2024

ArbeitsrechtDarauf sollten Chefärzte bei einer Aufhebungsvereinbarung achten

Abo-Inhalt14.02.2024229 Min. LesedauerVon Von RA, FA MedR, FA ArbR, Dr. Bernhard Debong, Kanzlei Praxisrecht Dr. Fürstenberg & Partner, Heidelberg

| Mit einer Aufhebungsvereinbarung kann ein Chefarztdienstverhältnis wirksam und rechtssicher beendet werden. Häufig geht die Initiative zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung vom Krankenhausträger aus, aber auch der Chefarzt kann an einer Aufhebungsvereinbarung interessiert sein, wenn er z. B. ohne Bindung an Kündigungsfristen vorzeitig sein Arbeitsverhältnis aufgeben möchte. Worauf Chefärzte achten sollten, bevor sie eine Aufhebungsvereinbarung schließen, erläutert dieser Beitrag. |

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AUSGABE: CB 3/2024, S. 12 · ID: 49891473

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