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LeistungserbringungKeine Heilmittelblankotherapien durch Krankenhäuser
| Seit dem 01.11.2024 können sogenannte Blankoverordnungen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in der Physiotherapie ausgestellt werden. Diese gilt für über 100 Schulter-Diagnosen aus der physiotherapeutischen Diagnosegruppe EX. Grundlage ist der „Vertrag nach § 125a (Sozialgesetzbuch) SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie“ inklusive der Anlagen (iww.de/s12285). Viele Krankenhäuser betreiben Physiotherapieabteilungen, die auch ambulante Leistungen erbringen. Nach der bisherigen Rechtslage ist jedoch den Physiotherapieabteilungen der Krankenhäuser die Leistungserbringung bei Blankoverordnungen versagt. |
AUSGABE: CB 2/2025, S. 12 · ID: 50289286