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GesetzgebungLeistungsgruppenvorgaben nach dem KHVVG: Das sind die wesentlichen Inhalte
| Wesentlicher Bestandteil der Strukturreform im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG; CB 09/2024, Seite 12 ff.) sind Leistungsgruppen. In § 135e Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Leistungen in Leistungsgruppen einzuteilen und für jede dieser Leistungsgruppen Qualitätskriterien festzulegen. Diese Qualitätskriterien sollen insbesondere Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der Leistungen beinhalten. Dies gilt für die Anforderungsbereiche der Erbringung verwandter Leistungsgruppen, der sachlichen Ausstattung, der personellen Ausstattung und sonstiger Struktur- und Prozesskriterien. |
AUSGABE: CB 2/2025, S. 10 · ID: 50290061