Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
CBChefärzteBrief

GOÄBehandlungsfall in der GOÄ: für Chefärzte relevant?

Abo-Inhalt01.08.2025188 Min. LesedauerVon Dieter Jentzsch, GOÄ-Experte für Büdingen Med

| Das Liquidationsrecht für ambulante und stationäre Leistungen ist zwischen Chefärzten und Klinikbetreibern (ggf. auch MVZ) vertraglich geregelt. Gleich, ob Chefärztinnen und Chefärzte ihre Leistungen selbst liquidieren oder ein Dienstleister diese Aufgabe übernimmt, wird der „Behandlungsfall nach GOÄ“ oft wenig beachtet. Dieser Begriff darf nicht verwechselt werden mit dem Krankheitsfall im GKV-System. Deshalb ist es besonders wichtig, ihn im Hinblick auf die Abrechnung sämtlicher Wahlleistungen näher zu betrachten. Viele Chefärzte und ihre Mitarbeitenden sind bei ihrer Honorarabrechnung auf zahlreiche Beschränkungen fixiert. Der Vorteil, den die GOÄ durch die Definition des Behandlungsfalles bietet, bleibt oft unbeachtet. |

Gleichermaßen relevant für Chefarztambulanz und stationäre Leistungen

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: CB 11/2025, S. 20 · ID: 50470148

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte