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CBChefärzteBrief
Nov. 2025

KardiologieIst für die Entfernung einer Perikarddrainage die Nr. 2010 GOÄ analog berechnungsfähig?

02.10.2025216 Min. Lesedauer

| Frage: „Wir haben bei einem Privatpatienten eine Perikarddrainage entfernt. Können wir dafür die Nr. 2010 GOÄ analog abrechnen?“ |

Antwort: Die Leistungslegende zur Nr. 2010 GOÄ bezieht sich auf die Entfernung „tiefsitzender Fremdkörper“. Mit „Fremdkörper“ sind nur solche Gegenstände gemeint, die nicht bestimmungsgemäß in den Körper gelangt sind. Objekte, Materialien oder Instrumente, die aus medizinischen Gründen bewusst eingebracht werden (z. B. Redons) sind keine Fremdkörper im Sinne der amtlichen Gebührenordnung. Deshalb scheidet in dem von Ihnen beschriebenen Fall auch eine analoge Bewertung nach Nr. 2010 GOÄ aus. Dennoch handelt es sich bei der Entfernung von Drainagen und Redondrainagen um eine eigenständige Leistung. Bei angenähten Drainagen kann Nr. 2007 GOÄ ohne Ansatz einer Analogie berechnet werden. Ist die Drainage nicht angenäht, so ist der Aufwand der Drainageentfernung dennoch vergleichbar, sodass dafür Nr. 2007 analog (ggf. mit erhöhtem Steigerungssatz) berechnet werden kann.

AUSGABE: CB 11/2025, S. 1 · ID: 50570746

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