Nov. 2025
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QualitätssicherungVerstoß gegen G-BA-Richtlinien bewirkt keinen automatischen Vergütungsausfall
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| Verstößt ein Krankenhaus gegen eine Qualitätssicherungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ohne dass die betreffende Richtlinie Sanktionsmaßnahmen enthält, dürfen Krankenkassen nicht automatisch von einem vollständigen Wegfall der Vergütung ausgehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 12.06.2025, Az. B1 KR 26/24 R und Az. B 1 KR 30/23 R). Mit diesen Urteilen hat das höchste deutsche Sozialgericht seine bisherige Rechtsprechung seit der Neuregelung von § 137 Sozialgesetzbuch (SGB) V aufgegeben. |
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AUSGABE: CB 11/2025, S. 14 · ID: 50470954
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