Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2025 abgeschlossen.
GOÄBehandlungsfall in der GOÄ: für Chefärzte relevant?
| Das Liquidationsrecht für ambulante und stationäre Leistungen ist zwischen Chefärzten und Klinikbetreibern (ggf. auch MVZ) vertraglich geregelt. Gleich, ob Chefärztinnen und Chefärzte ihre Leistungen selbst liquidieren oder ein Dienstleister diese Aufgabe übernimmt, wird der „Behandlungsfall nach GOÄ“ oft wenig beachtet. Dieser Begriff darf nicht verwechselt werden mit dem Krankheitsfall im GKV-System. Deshalb ist es besonders wichtig, ihn im Hinblick auf die Abrechnung sämtlicher Wahlleistungen näher zu betrachten. Viele Chefärzte und ihre Mitarbeitenden sind bei ihrer Honorarabrechnung auf zahlreiche Beschränkungen fixiert. Der Vorteil, den die GOÄ durch die Definition des Behandlungsfalles bietet, bleibt oft unbeachtet. |
Gleichermaßen relevant für Chefarztambulanz und stationäre Leistungen
Login
AUSGABE: CB 11/2025, S. 20 · ID: 50470148