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CBChefärzteBrief

KrankenhausplanungIst das Krankenhausreformanpassungsgesetz nur ein Reförmchen der Krankenhausreform?

Abo-Inhalt15.08.202523 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL. M. (Boston University), Möller und Partner, Düsseldorf

| Die größten Folgen der Amtszeit von Karl Lauterbach als Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dürfte die von ihm vorangetriebene Krankenhausreform zeigen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; CB 09/2024, Seite 12 ff.) wurde ein Paradigmenwechsel in der stationären Versorgung eingeführt – vor allem der Wechsel weg vom Bett als Indikator hin zu den Fallzahlen und die bundeseinheitliche Vorgabe, wie Versorgungsaufträge gestaltet werden sollen. Das KHVVG ist sehr schnell verabschiedet worden. Inzwischen haben sich verschiedene Punkte gezeigt, in denen das Gesetz einer Überarbeitung bedarf. Diese soll nunmehr im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erfolgen. Den Referentenentwurf hat das BMG am 05.08.2025 veröffentlicht. Das Gesetz selbst soll noch im September 2025 im Bundeskabinett beschlossen und dann so schnell verabschiedet werden, dass es im Frühjahr 2026 in Kraft treten kann. Schon jetzt zeigt sich, dass der Entwurf in geringstmöglicher Weise ins KHVVG eingreift. |

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AUSGABE: CB 10/2025, S. 6 · ID: 50516414

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