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CBChefärzteBrief

ArbeitsrechtKatholische Krankenhausträger dürfen Chefärzten Schwangerschaftsabbrüche verbieten

Abo-Inhalt01.10.2025215 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Ein Chefarzt kann nicht verlangen, dass der Krankenhausträger ihm die Erbringung und Durchführung aller zu einem bestimmten Fachgebiet gehörenden Leistungen erlaubt und auch ermöglicht. Dies gilt auch unabhängig von der Motivation des Krankenhausträgers, wie z. B. von der Lehre der Katholischen Kirche. In einem von den Medien viel beachteten Rechtsstreit (online unter iww.de/s14444) klagte ein Gynäkologe und Chefarzt erfolglos gegen die Weisung seines Arbeitgebers, keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchzuführen (Arbeitsgericht [ArbG] Hamm, Urteil vom 08.08.2025, Az. 2 Ca 182/25). Das Urteil stellt überwiegend auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers ab. Der Kläger hat inzwischen Berufung zum Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm eingelegt. |

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AUSGABE: CB 11/2025, S. 5 · ID: 50566293

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