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EEErbrecht effektiv

ErbschaftsteuerBFH urteilt zu Freibeträgen und Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten

Abo-Inhalt03.03.20254 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Im Gegenzug sind jedoch die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen (BFH 10.7.24, II R 31/21, Abruf-Nr. 244791, BFH PM Nr. 43/24 vom 14.11.24). In einem weiteren Urteil hat der BFH (31.7.24, II R 13/22, Abruf-Nr. 244795, PM Nr. 41/24 vom 14.11.24) Folgendes klargestellt: Verzichtet ein Kind gegenüber einem Elternteil auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils die Enkel des Erblassers den Freibetrag i. H. von 400.000 EUR erhalten. |

AUSGABE: EE 3/2025, S. 42 · ID: 50330537

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