März 2025
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TestamentsvollstreckervergütungDie Vergütungsempfehlungen des DNotV 2025: Was ist neu, was hat sich geändert?
Abo-Inhalt03.03.20256 Min. LesedauerVon RAin Dr. Katharina Weiler, FAin Erbrecht, Mediatorin, und RA Eberhard Rott, FA Erbrecht und Steuerrecht, beide Testamentsvollstrecker (AGT)
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Hinweis an Redaktion
| Der Deutsche Notarverein (DNotV) hat seine Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker für alle Erbfälle ab dem Jahr 2025 grundlegend überarbeitet. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Änderungen auch anhand einer Beispielsberechnung. |
AUSGABE: EE 3/2025, S. 44 · ID: 50325557
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