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Postmortale VollmachtLegitimiert postmortale Vollmacht zur Vertretung des Nacherben?
| Das OLG Bremen (19.12.24, 3 W 26/24, Abruf-Nr. 246676) hat sich damit befasst, ob eine über den Tod hinaus wirkende (postmortale) Vollmacht des Erblassers nach dessen Ableben bis zum Eintritt des Nacherbfalls den Bevollmächtigten auch zur Vertretung des Nacherben legitimiert. |
In dem Fall beantragte die Beschwerdeführerin als Eigentümerin eines Grundstücks sowie zwei weitere Personen jeweils in ihrer Eigenschaft als zur gemeinsamen Vertretung berechtigte Generalbevollmächtigte des Erblassers und vormaligen Eigentümers des Grundstücks die Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch. Die Beschwerdeführerin ist als befreite Vorerbin in das Grundbuch eingetragen.
AUSGABE: EE 3/2025, S. 38 · ID: 50325555