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Impfpflicht gegen MasernEinzelimpfstoff aus der Schweiz reicht aus
Abruf-Nr. 229337
| Das VG hat dem Eilantrag gegen eine Betretungsuntersagung von Kindertageseinrichtungen mangels Nachweises eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern stattgegeben (VG Ansbach 5.5.22, AN 18 S 22.00535, Abruf-Nr. 229337). |
Der dreijährige Antragsteller A sollte von der Kita in den Kindergarten wechseln. Seine Eltern wiesen nach, dass er zweimal mit einem in der Schweiz, nicht aber in Deutschland zugelassenen Einzelimpfstoff gegen Masern geimpft worden war. In Deutschland gibt es nur Kombinationsimpfstoffe (z. B. Masern/Mumps/Röteln). Das Gesundheitsamt untersagte dem A den Wechsel bis zum Nachweis eines ausreichenden Masernimpfschutzes. Das VG gab dem dagegen gerichteten Eilantrag statt: Nach der summarischen Prüfung ist der A ausreichend gegen Masern geimpft. Das Infektionsschutzgesetz sieht keine Einschränkung auf nur in Deutschland zugelassene Impfstoffe vor.
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AUSGABE: FK 7/2022, S. 109 · ID: 48299657