Juli 2022
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Blitzlicht MandatspraxisBegutachtung zur Erziehungsfähigkeit
Abo-Inhalt20.06.2022171 Min. Lesedauer
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| Weigert sich in Kindschaftssachen ein Elternteil, an seiner Begutachtung mitzuwirken, ist guter Rat teuer. Dazu ein Beispiel: |
Beispiel |
Im Sorgerechtsverfahren spricht die Mutter (M) dem Vater (V) die Erziehungsfähigkeit ab und begehrt das alleinige Sorgerecht. Das Gericht ordnet dazu ein Sachverständigengutachten an. V nimmt einen ersten Termin bei der Gutachterin wahr, weigert sich aber, sich weiter begutachten zu lassen. Kann er zu weiterer Mitwirkung gezwungen werden? |
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AUSGABE: FK 7/2022, S. 112 · ID: 47030857
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