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News aus dem KanzleialltagDer Zufall als Glücksbringer – Scheidung letztlich unerwünscht?
| Erfolge behält man eher für sich. Denn mit anwaltlichen Glanzstücken soll man nicht protzen. Aber manchmal darf man darüber auch berichten: |
Ehemann M trägt sich nach 40 Ehejahren mit Scheidungsgedanken und bittet Rechtsanwältin R um Beratung. Im Termin präsentiert M seine Scheidungsabsicht, ohne unglücklich zu wirken. R bezweifelt den Sinn und Zweck der Trennung. Gleichwohl informiert sie M über die scheidungsrechtlichen Folgen. M will seine Absicht überdenken. Der neue Termin bleibt der Ehefrau F nicht verborgen. Sie folgt dem M heimlich zur Kanzlei von R und platzt mit einem Trick in die „Besprechung“. R unterbricht die Beratung und sagt zu M: „Vielleicht haben Sie jetzt Anlass, über Ihre Absichten nachzudenken.“ Die Eheleute verlassen gemeinsam die Kanzlei und wollen sich die Sache in Ruhe überlegen. Nach kurzer Zeit versöhnen sich M und F. Die R fragt sich, was sie abrechnen darf,
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AUSGABE: FK 7/2022, S. 109 · ID: 47968571