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Juli 2022

Aufhebung der BetreuungNotwendigkeit der Anhörung

Abo-Inhalt13.06.2022305 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München

| Holt das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht ein psychiatrisches Sachverständigengutachten ein und stützt es seine Entscheidung darauf, muss es den Betroffenen persönlich anhören. Das gilt auch, wenn im Ergebnis das Betreuungsverfahren ohne erstmalige Bestellung eines Betreuers eingestellt oder eine bestehende Betreuung aufgehoben wird. Das hat der BGH entschieden. |

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AUSGABE: FK 7/2022, S. 119 · ID: 47488181

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