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Blitzlicht MandatspraxisBegutachtung zur Erziehungsfähigkeit

Abo-Inhalt20.06.2022171 Min. Lesedauer

| Weigert sich in Kindschaftssachen ein Elternteil, an seiner Begutachtung mitzuwirken, ist guter Rat teuer. Dazu ein Beispiel: |

Beispiel

Im Sorgerechtsverfahren spricht die Mutter (M) dem Vater (V) die Erziehungsfähigkeit ab und begehrt das alleinige Sorgerecht. Das Gericht ordnet dazu ein Sachverständigengutachten an. V nimmt einen ersten Termin bei der Gutachterin wahr, weigert sich aber, sich weiter begutachten zu lassen. Kann er zu weiterer Mitwirkung gezwungen werden?

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AUSGABE: FK 7/2022, S. 112 · ID: 47030857

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