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VerfahrenskostenhilfeKinderfreibetrag bei Wechselmodell

Abo-Inhalt01.07.20225722 Min. LesedauerVon RiOLG Paul Wesseler, Hamm

| Begehrt ein Elternteil eines Kindes, das im paritätischen Wechselmodell betreut wird, Verfahrenskostenhilfe, kann nur ein hälftiger Kinderunterhaltsfreibetrag neben einem eventuell gezahlten Barunterhaltsbetrag vom Einkommen abgezogen werden. Das hat der BGH aktuell entschieden. |

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AUSGABE: FK 7/2022, S. 113 · ID: 48313767

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