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BerufsrechtDie „Große BRAO-Reform“ zum 1.8.22 – ein Überblick
Abo-Inhalt12.09.20226824 Min. Lesedauer
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| Zum 1.8.22 ist die sog. Große BRAO-Reform in Kraft getreten. Sie betrifft nicht nur Versicherungsfragen, sondern viele weitere, für den anwaltlichen Alltag wichtige Änderungen, z. B., dass neue Rechtsformen für die Anwaltstätigkeit zulässig sind und dass die Berufsausübungsgesellschaft jetzt ein Rechtssubjekt ist. |
Beitrag in AK 22, 94 ff. veröffentlicht
AK Anwalt und Kanzlei 22, 94 ff. gibt einen Überblick dazu. Sie können diesen Beitrag von RA Martin W. Huff kostenlos abrufen unter www.iww.de/s6822.
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AUSGABE: FK 10/2022, S. 164 · ID: 48424298
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