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Okt. 2022

SachverständigengutachtenMitwirkung von Eltern bei Gutachten in Umgangs- und Sorgeverfahren

Abo-Inhalt05.09.20226948 Min. LesedauerVon RAin Dr. Göntje Rosenzweig, FAin Familienrecht, Mediatorin, Berlin

| In Sorge- und Umgangsverfahren muss das Gericht oft Sachverständigengutachten einholen. Fraglich ist, inwieweit die sorge- und umgangsberechtigten Eltern bei deren Erstellung mitwirken müssen. |

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AUSGABE: FK 10/2022, S. 174 · ID: 48432000

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