Okt. 2022
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SachverständigengutachtenMitwirkung von Eltern bei Gutachten in Umgangs- und Sorgeverfahren
Abo-Inhalt05.09.20226948 Min. LesedauerVon RAin Dr. Göntje Rosenzweig, FAin Familienrecht, Mediatorin, Berlin
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| In Sorge- und Umgangsverfahren muss das Gericht oft Sachverständigengutachten einholen. Fraglich ist, inwieweit die sorge- und umgangsberechtigten Eltern bei deren Erstellung mitwirken müssen. |
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AUSGABE: FK 10/2022, S. 174 · ID: 48432000
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