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März 2023

ImmobilienschenkungImmobilien steuerleicht verschenken – 10 Hinweise für die rechtssichere Gestaltung

Abo-Inhalt20.02.2023712 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München

| Immobilieneigentümer haben differente Gründe, die Immobilienschenkung zu Lebzeiten als Alternative zu einer erbrechtlichen Lösung vorzuziehen. Die drei Hauptgründe dafür sind, steuerliche Freibeträge in § 16 ErbStG alle zehn Jahre zu nutzen (§ 14 ErbStG), Pflichtteilsergänzungsansprüche mit Blick auf § 2325 BGB zu reduzieren und das Bedürfnis, mit „warmer Hand“ Vermögen weiterzugeben. Doch gibt es dabei auch Risiken zu beachten. Der Beitrag zeigt Ihnen zehn Gefahren auf. |

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AUSGABE: FK 3/2023, S. 44 · ID: 48498693

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