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ImmobilienschenkungImmobilien steuerleicht verschenken – 10 Hinweise für die rechtssichere Gestaltung
Abo-Inhalt20.02.2023712 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München
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Hinweis an Redaktion
| Immobilieneigentümer haben differente Gründe, die Immobilienschenkung zu Lebzeiten als Alternative zu einer erbrechtlichen Lösung vorzuziehen. Die drei Hauptgründe dafür sind, steuerliche Freibeträge in § 16 ErbStG alle zehn Jahre zu nutzen (§ 14 ErbStG), Pflichtteilsergänzungsansprüche mit Blick auf § 2325 BGB zu reduzieren und das Bedürfnis, mit „warmer Hand“ Vermögen weiterzugeben. Doch gibt es dabei auch Risiken zu beachten. Der Beitrag zeigt Ihnen zehn Gefahren auf. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Verschenken von Miteigentum
- 2. Differenzierung zwischen Wohnrecht und Nießbrauch
- 3. Ausweitung der Rückforderungsrechte
- 4. Das Risiko der gesetzlichen Betreuung
- 5. Pflegeverpflichtung und Vorsorgevollmacht
- 6. Abgleich mit testamentarischen Regelungen
- 7. Beachtung der EU-Erbrechtsverordnung
- 8. Bindungswirkung von Ehegattentestament und Erbvertrag
- 9. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch
- 10. Das Familienheim gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis c ErbStG
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AUSGABE: FK 3/2023, S. 44 · ID: 48498693
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