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Blitzlicht MandatspraxisMitwirkung an Scheidungsfolgenvereinbarung

Abo-Inhalt13.02.20232076 Min. Lesedauer

| Oft werden Anwälte beauftragt, an Scheidungsfolgenvereinbarungen mitzuwirken. Solche Tätigkeit vollzieht sich häufig allein im Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Dies wirft die Frage auf: Wie wird solche anwaltliche Tätigkeit abgerechnet? |

Beispiel

Mandantin (M) hat im Rahmen einer Scheidung von ihrem Ehemann eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung entwerfen lassen. Den Entwurf gibt sie ihrem Anwalt, der zwei Änderungen vorschlägt. Er fragt sich, welche Gebühren er abrechnen kann und ggf. welche Gegenstandswerte zugrunde zu legen sind.

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AUSGABE: FK 3/2023, S. 39 · ID: 48978996

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