Apr. 2023
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Blitzlicht MandatspraxisBeschwerde im vereinfachten Verfahren?
Abo-Inhalt17.03.20231716 Min. Lesedauer
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| Das vereinfachte Verfahren (§ 249 FamFG) wird meistens von Unterhaltsvorschusskassen und Jugendämtern zur Titulierung gewählt. Möchte ein Unterhaltsschuldner Einwendungen vorbringen, tut er gut daran, diese vor Erlass des Festsetzungsbeschlusses nach § 253 FamFG zu erheben. |
Beispiel |
Einem Unterhaltsschuldner (V) ist ein Antrag auf Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren zugestellt worden. Er lässt den Antrag liegen, sodass ein Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) ergeht. Der Anwalt des V hält die dem Beschluss zugrunde liegende Unterhaltsberechnung für falsch. Wie muss er dagegen vorgehen? |
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AUSGABE: FK 4/2023, S. 57 · ID: 48960158
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