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Apr. 2023

Blitzlicht MandatspraxisBeschwerde im vereinfachten Verfahren?

Abo-Inhalt17.03.20231716 Min. Lesedauer

| Das vereinfachte Verfahren (§ 249 FamFG) wird meistens von Unterhaltsvorschusskassen und Jugendämtern zur Titulierung gewählt. Möchte ein Unterhaltsschuldner Einwendungen vorbringen, tut er gut daran, diese vor Erlass des Festsetzungsbeschlusses nach § 253 FamFG zu erheben. |

Beispiel

Einem Unterhaltsschuldner (V) ist ein Antrag auf Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren zugestellt worden. Er lässt den Antrag liegen, sodass ein Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) ergeht. Der Anwalt des V hält die dem Beschluss zugrunde liegende Unterhaltsberechnung für falsch. Wie muss er dagegen vorgehen?

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AUSGABE: FK 4/2023, S. 57 · ID: 48960158

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