Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2023 abgeschlossen.
Abänderung einer UmgangsvereinbarungVeränderter Aufwand für den Transport des Kindes
Abruf-Nr. 229003
| Bringt die Mutter im Rahmen einer Umgangsvereinbarung das Kind zum umgangsberechtigten Vater, der es anschließend zurückbringt, und ändern sich die Umstände, weil die Mutter ein weiteres Kind bekommen hat und zudem umgezogen ist, rechtfertigt dies eine Abänderung der Umgangsvereinbarung (OLG Oldenburg 14.1.22, 13 UF 79/21, Abruf-Nr. 229003). |
Die Eltern eines sechsjährigen Kindes hatten sich vor dem AG über ein Umgangsrecht des Vaters V geeinigt. Die Mutter M hatte zugesagt, das Kind zum V zu bringen. Der V hatte den Rücktransport übernommen. Die M begehrte später eine Änderung der Vereinbarung, da sie ein weiteres Kind bekommen habe und zeitlich nicht mehr so flexibel sei. Außerdem sei sie umgezogen, wodurch sich die Reisezeiten verlängert hätten. AG und OLG gaben ihr recht.
Login
AUSGABE: FK 4/2023, S. 55 · ID: 48286685