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Editorial 04/2023Stealthings

Abo-Inhalt20.03.20232890 Min. Lesedauer

| Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt Umstände, da hört der Spaß im wahrsten Sinne des Wortes auf – so hat der BGH kürzlich in einem Revisionsbeschluss im Falle des sogenannten „Stealthings“ – abgeleitet aus dem Englischen stealth = Heimlichkeit – entschieden(Az.: 3 StR 372/22). |

Sofern ein Sexualpartner auch beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegen den Willen des anderen Partners das Kondom weglässt oder abstreift und ihn dadurch täuscht, liegt strafrechtlich relevantes Verhalten vor.

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AUSGABE: FK 4/2023, S. 2 · ID: 49198134

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