Aug. 2023
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VertragsrechtKündigung durch Kindergarten
Abo-Inhalt26.06.20232485 Min. Lesedauer 
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Abruf-Nr. 233535
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| Das LG Koblenz musste entscheiden, ob eine private Kindertagesstätte einen Betreuungsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen darf (24.11.22, 3 O 37/22, Abruf-Nr. 233535). |
Die Beklagte B betreibt eine private Kindertagesstätte, in der die Kläger K ihre drei Kinder betreuen ließen. Nach dem Vertrag steht beiden Seiten ein Kündigungsrecht zu. Die B kündigte, ohne dies zu begründen. Das LG hat die Klage auf Fortsetzung der Betreuung abgewiesen. Nach dem Vortrag der B war das Verhältnis zur Mutter (M) der Kinder, einer verbal aggressiv auftretenden Juristin, gestört. Auch die Kinder seien aggressiv. Die Situation sei eskaliert.
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AUSGABE: FK 8/2023, S. 127 · ID: 49045650
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