Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Aug. 2023

EhegattenunterhaltDas Wichtigste zur Begrenzung und Befristung gem. § 1578b BGB auf einen Blick

Abo-Inhalt10.07.20232306 Min. LesedauerVon Dr. Wolfram Viefhues, Weitere Aufsicht führender Richter am AG a. D., Oberhausen

| Im Hinblick auf den nachehelichen Unterhalt des unterhaltsberechtigten Ehegatten gibt es oft Streit bei der Begrenzung und Befristung nach § 1578b BGB. Die Übersicht gibt einen Überblick über das Wichtigste dazu. |

Übersicht / Das Wichtigste zu § 1578b BGB auf einen Blick

  • Der Unterhaltsanspruch bietet keine Lebensstandardgarantie (OLG Karlsruhe 3.6.20, 20 UF 83/19, FuR 21, 38).
  • Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann befristet oder herabgesetzt werden, wenn die unbegrenzte Leistung des Unterhalts unbillig wäre.
  • § 1578b BGB ist erst zu prüfen, nachdem die Anspruchsvoraussetzungen bejaht und die Höhe des Unterhalts errechnet worden ist.
  • Der Unterhalt kann für längere Zeit, aber mit sinkenden monatlichen Beträgen festgeschrieben werden, § 1578b Abs. 3 BGB (BGH 29.6.11, XII ZR 157/09, FK 12, 1; 7.3.12, XII ZR 179/09, FK 13, 19 ff.; vgl. Viefhues, FuR 15, 311).
  • Das Gesetz nennt nur Gründe gegen eine Unbilligkeit. Trotz der Fassung der Bestimmung als Ausnahme ist die Unbilligkeit die Regel (Graba, NJW 22, 525).
  • Der Anspruch aus § 1570 BGB kann nur begrenzt, nicht aber befristet werden (BGHZ 193, 78 = FK 12, 145 ff, 151 ff.; BGH FK 11, 1 ff.).
  • Ziel der Befristung ist, dem Unterhaltberechtigten den Übergang von dem in der Ehe gewohnten Lebensstandard zu dem einfacheren Niveau nach der Scheidung zu erleichtern. Dem Verpflichteten wird zwar zugemutet, Unterhalt zu zahlen. Er hat aber die Gewissheit, dass die Verpflichtung zu einem überschaubaren Zeitpunkt endet (Graba, NJW 22, 525).
  • Ist die den Unterhalt begrenzende Frist abgelaufen, bedeutet dies nicht, dass der Anspruch für immer erloschen ist. Ein neuer Anspruch kann entstehen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen und kein Widerspruch zur vorausgehenden Befristung vorliegt (Graba, NJW 22, 525).
  • Mangels einer gesetzlichen Vorschrift kann der Trennungsunterhalts nicht befristet werden (OLG Düsseldorf 15.7.10, 9 UF 51/10, FamFR 10, 390).
  • Eine entsprechende Anwendung von § 1578b BGB auf den Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den nicht ehelichen Vater nach § 1615l BGB ist ebenfalls nicht möglich (Graba, NJW 22, 525).
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: FK 8/2023, S. 140 · ID: 49039469

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte