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Besuchsrecht für eine Betroffene in einem PflegeheimKeine Verfassungsbeschwerde ohne erfolgloses Betreuungsverfahren

Abo-Inhalt13.11.20232723 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Bevor eine Verfassungsbeschwerde erhoben wird, ist der Rechtsweg zu den Fachgerichten vollständig auszuschöpfen, damit die behauptete Grundrechtsverletzung bereits dort verhindert oder beseitigt werden kann. Wird eine Tochter durch ein Besuchs- und Hausverbot betreffend ihre unter Betreuung stehende und im Pflegeheim untergebrachte Mutter belastet, ist daher zunächst der Rechtsweg zu den Betreuungsgerichten erfolglos zu durchlaufen. Das hat das BVerfG entschieden. |

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AUSGABE: FK 12/2023, S. 206 · ID: 49083066

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