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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Abo-Inhalt19.09.2025148 Min. Lesedauer

aus Spaß wurde Ernst – und das gleich doppelt! Das OLG Oldenburg hatte es mit Putativvätern der besonderen Art zu tun (14.1.25, 13 WF 93/24). Eineiige, sog. monozygote Zwillinge teilten neben einem mit herkömmlichen Testmethoden nicht zu unterscheidenden DNA-Profil auch die Dienste einer im Escortservice tätigen Prostituierten.

Da aufgrund der erhobenen Einrede des Mehrverkehrs nach erfolgter Beweisaufnahme nicht auszuschließen war, dass beide Zwillinge der Kindsmutter im Empfängniszeitraum beigewohnt hatten, auferlegte das OLG, dass beide eine weitere Speichelprobe im Rahmen eines ergänzenden Sachverständigengutachtens dulden müssen. Mithilfe eines „whole genome sequencing“-Verfahrens soll die komplette DNA analysiert werden: Kostenpunkt ca. 60.000 EUR. Im Gegensatz zu einem DNA-Fingerprinting („genetischer Fingerabdruck“) wird dadurch außer dem nicht codierenden auch der codierende DNA-Bestandteil erfasst, dessen Analyse Rückschlüsse auf psychische, charakter- oder krankheitsbezogene Persönlichkeitsmerkmale zulässt. In gerichtlichen Verfahren wurde die Methode bisher nur vereinzelt angewandt.

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AUSGABE: FK 10/2025, S. 2 · ID: 50526820

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