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VerhinderungsbetreuerBGH stärkt Wunschrecht und verlangt Anhörung der Mutter vor Bestellung eines Verhinderungsbetreuers
. 251135
Der BGH hat entschieden, welche Auswahlkriterien für einen Verhinderungsbetreuer gelten und welche verfahrensrechtlichen Anforderungen zu beachten sind (BGH 24.9.25, XII ZB 513/24, Abruf-Nr. 251135).
Bei einer leicht intelligenzgeminderten Frau, der Betroffenen B, stand die Verlängerung der Betreuung an. Das AG bestellte den Vater als Hauptbetreuer und einen Berufsbetreuer als Verhinderungsbetreuer, obwohl die B sich wiederholt gewünscht hatte, ausschließlich von ihren Eltern betreut zu werden. Das LG wies die Beschwerde zurück und verneinte die Eignung der Mutter mit Blick auf ein ambivalentes Mutter-Tochter-Verhältnis, eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit und eine vermeintlich eigennützige Einflussnahme.
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AUSGABE: FK 1/2026, S. 4 · ID: 50649387