SteuerrechtEheverträge clever gestalten: Schenkungsteuer bei Pauschalabfindung vermeiden
Im Zuge der Ehescheidung wird oft eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen. Gegenstand dieser Vereinbarung kann sein, dass ein Ehegatte für den Verzicht auf seine nachehelichen Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich eine Pauschalabfindung erhält. Das Problem: Diese Pauschalabfindung unterliegt – wie der BFH jüngst entschied – der Schenkungsteuer. Der Beitrag zeigt eine Gestaltungsoption des BFH auf, die Schenkungsteuer vermeidet.
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AUSGABE: FK 1/2026, S. 7 · ID: 50634187