Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Blitzlicht MandatspraxisIst die Folgenankündigung bei der Genehmigung von Umgangsvereinbarungen zwingend erforderlich?

Abo-Inhalt08.12.202594 Min. Lesedauer

| § 89 Abs. 1 FamFG sieht vor, dass bei der Zuwiderhandlung, u. a. gegen Regelungen zum Umgang, die Familiengerichte Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft anordnen können. Diese Ordnungsmittel haben nicht nur Beuge-, sondern auch strafähnlichen Sanktionscharakter. Dies erfordert es, dass der gesetzlich vorgegebene Weg eingehalten wird. |

Beispiel

Das FamG hat eine Umgangsvereinbarung genehmigt, allerdings ohne den Zusatz, dass bei schuldhafter Zuwiderhandlung Zwangsmittel verhängt werden können. Der RA der Kindesmutter (M) fragt sich, ob er trotzdem aus dem Titel vollstrecken kann.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

ID: 50519236

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte