SchwerbehinderungWann kennt der ArbG die Schwerbehinderung?GelesenAAAbo-InhaltSeite 11107.07.20251 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Dem ArbG kann weder die Kenntnis der Schwerbehindertenvertretung noch die eines Fachvorgesetzten von der Schwerbehinderung des ArbN zugerechnet werden.
DatenschutzrechtVerzicht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO im VergleichGelesenAALeseprobeSeite 11107.07.202529 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Ein Verzicht auf den Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO in einem zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führenden arbeitsgerichtlichen Vergleich ist grundsätzlich möglich.
TarifbindungBetriebliche Übung auf Tariflohnerhöhung?GelesenAAAbo-InhaltSeite 11225.06.20251 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Gibt ein ArbG in der Vergangenheit einem außertariflich beschäftigten Angestellten die für die Branche vereinbarten Tariflohnerhöhungen in vollem Umfang auf sein gesamtes Gehalt weiter, hindert ihn kein Anspruch aus betrieblicher Übung ...
ZwangsvollstreckungIst niemand da, muss keine Zustellung „versucht“ werdenGelesenAAAbo-InhaltSeite 11207.07.20252 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Da Werkstor und Betrieb geschlossen sind, landet ein zuzustellendes Urteil direkt im Briefkasten des ArbG. Dieser moniert: Der Zusteller habe einen konkreten Zustellversuch beurkundet, tatsächlich aber überhaupt nicht versucht, in die ...
DatenschutzArbN will die Anzahl und den Wert von Stock Units der Kollegen erfahren: Und der Datenschutz?GelesenAAAbo-InhaltSeite 11307.07.20254 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Beim Lohnausfallprinzip des § 37 Abs. 2 BetrVG kann bei variablen Vergütungsbestandteilen ein Indiz für die hypothetische Zielerreichung des BR-Mitglieds der Zielerreichungsgrad einer Vergleichsgruppe sein. Das BR-Mitglied kann einen ...
Öffentlicher DienstAm Ehebruch beteiligt = Disziplinarmaßnahme!GelesenAAAbo-InhaltSeite 11507.07.20252 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Die Beteiligung eines Soldaten am Ehebruch zulasten eines anderen Soldaten kann disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.
BetriebsratDie Freistellung des Betriebsrats von RechtsanwaltskostenGelesenAAAbo-InhaltSeite 11607.07.20254 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Der Betriebsrat (BR) kann vom ArbG eine Freistellung von Anwaltskosten für die außer- und gerichtliche Durchsetzung von Rechten verlangen. Dies gilt auch, wenn der Beschluss, mit dem er den Anwalt beauftragt hat, zunächst unwirksam war. ...
KanzleiorganisationKanzleisoftware blockiert den beA-Versand …GelesenAAAbo-InhaltSeite 11807.07.20252 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Misslingt die elektronische Übermittlung, ist eine Ersatzeinreichung nach § 46g S. 3 ArbGG zwingend. Zudem dürfen eidesstattliche Versicherungen nach § 46c Abs. 3 S. 3 ArbGG nicht als einfache Anlagen übermittelt werden.
ArbeitszeitWissenswertes zum Thema „Arbeitszeitkonten im Unternehmen“GelesenAAAbo-InhaltSeite 11930.06.20257 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Arbeitszeitkonten sind bei ArbG und ArbN gleichermaßen beliebt. Denn der ArbG profitiert vor allem davon, dass er die Arbeit flexibler verteilen kann, während der ArbN Plusstunden für ein Sabbatical oder für ein früheres Ausscheiden aus ...
Anwendbarkeit des KSchGAuf die Organstellung kommt es an: Kündigungsschutz auch bei Ex-Geschäftsführer möglich!GelesenAAAbo-InhaltSeite 12307.07.202511 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Das LAG Hessen (24.1.25, 8 Sa 153/24, Abruf-Nr. 248785) entschied, dass ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer nach seiner Abberufung wieder voll dem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz nach dem KSchG unterliegt. Die Ausnahme des § 14 ...
Die letzte SeiteDiese Entscheidungen müssen Sie kennenGelesenAAAbo-InhaltSeite 12807.07.20252 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum PKH-Anspruch, zum Urlaub und zum Kündigungsrecht.