Lohnabrechnung
Abrechnung ist kein Schuldanerkenntnis
Eine Lohnabrechnung ist regelmäßig lediglich eine Wissenserklärung, nicht aber eine rechtsgestaltende Willenserklärung. Der ArbN kann aus diesen Mitteilungen nicht ohne Weiteres ableiten, es handele sich um eine auf Bestätigung oder gar ...