Örtliche Zuständigkeit
Keine krasse Rechtsverletzung = Arbeitsgericht bleibt zuständig
Es ist keine krasse Rechtsverletzung, wenn ein Arbeitsgericht in seinem unanfechtbaren Beschluss über die örtliche Zuständigkeit gemäß den § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 17a Abs. 2 S. 3 GVG verkennt, dass das Landesamt das Land bei ...